Transplantationsbeauftragte

Gespräch mit der Transplantationsbeauftragten des Städtischen Klinikums am 26.04.13

Am 26. April nahm sich Frau Dr. Miriam Toomes, Oberärztin in der Anästhesie und Transplantationsbeauftragte des Städtischen Klinikums, Zeit für den Vorstand unserer IG Dialyse um Fragen zum Thema Organspende zu beantworten und mit uns zu diskutieren. Wir sind froh, dass sie sich 1,5 Stunden Zeit für uns genommen hat. Christa Kastner hat für uns organisiert, dass das Parkschlössle in Durlach uns einen sehr schönen Raum zur Verfügung stellte.

Wie wird man Transplantationsbeauftragte und welche Auf-gaben sind mit dieser Funktion verbunden?

Das Transplantationsgesetz sieht eigentlich eine Freistellung für diese Aufgabe vor, aber die Realität ist so, dass diese Aufgabe neben den eigentlichen Pflichten erledigt werden muss. Vor allem kümmert sich der/die Transplantationsbeauftragte um die Schulung der Mitarbeiter.

Wie viele Organspenden werden am Städt. Klinikum durchgeführt?

In Karlsruhe kommen alle Patienten mit Hirnschädigung überwiegend ins Städtische Klinikum – daher gibt es in den anderen Karlsruher Krankenhäusern nur sehr selten Patienten, die für die Organspende in Frage kommen. Typische Patienten sind junge Menschen mit Hirntumor ohne Metastasierung, Hirnblutung oder Unfallopfer. Wobei es heute eher nicht die Motorradfahrer sind, sondern leider viel öfter die Radfahrer, die ohne Helm schwer verletzt werden. Im Städischen Klinikum gibt es pro Jahr etwa 10 – 15 Patienten mit Hirntodgefahr und durchschnittlich werden 6 – 12 Patienten zu Organspendern.

Wie beginnt der Entscheidungsweg für oder gegen Organspende?

Die Angehörigen werden erst auf das Thema angesprochen, wenn der Hirntod erstmals durch typische Zeichen festgestellt wurde. Dies tut in der Regel ein erfahrener Oberarzt der Intensivstation und ein weiterer erfahrener Arzt – oft in Begleitung eines lernenden Kollegen. Die Intensivmedizin kann nach dem Hirntod nur Organfunktionen aufrecht erhalten und dies auch nur für eine begrenzte Zeit. Diese lebenserhaltenden Maßnahmen werden von der DSO (Deutsche Stiftung Organspende) bezahlt. Darüber hinausgehende Diagnostik zur Abklärung der Eignung einzelner Organe wird nicht bezahlt.

Was bedeutet Hirntod?

Der Hirntod ist eine in der Medizin verwendete Todesdefinition, die 1968 im Zusammenhang mit der Entwicklung der Intensiv- und Transplantationsmedizin eingeführt wurde. Der Begriff bezeichnet das irreversible Ende aller Hirnfunktionen aufgrund von weiträumig abgestorbenen Nervenzellen. Der Hirntod wird als sicheres inneres Todeszeichen angesehen und in Deutschland nach den vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer gemäß den Anforderungen des Transplantationsgesetzes festgelegten Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes diagnostiziert (Zitat: Wikipedia). Der Hirntod muss dabei von zwei entsprechend ausgebildeten Ärzten, die mit der Organentnahme nichts zu tun haben, unabhängig voneinander festgestellt werden. Hat das Krankenhaus keine Experten für die Hirntod-Diagnostik, können diese von der Klinik bei der DSO angefordert werden. Bevor es die intensivmedizinischen Möglichkeiten mit künstlicher Beatmung gab, sind die betroffenen Menschen "einfach gestorben".

Ist der Hirntod eingetreten und wird der Körper dennoch weiter beatmet und versorgt, schlägt natürlich das Herz weiter, aber es gibt definitiv keinen Weg mehr zurück ins Leben! Es gibt keine Ausnahmen. Angebliche Ausnahmen, die gelegentlich angeführt werden, sind auf Fälle zurückzuführen, bei denen sich die Hirntod-Diagnostik als falsch heraus stellte. Daher ist es so wichtig, dass sie von Experten durchgeführt wird. Nach dem Hirntod kommen Schmerzreize nicht mehr im Gehirn an, jedoch können sie zu vegetativen Reaktionen wie Rötungen oder unwillkürlichen Bewegungen (Lazarus-Phänomen) führen. Diese Situation ist für Angehörige schwer zu begreifen, da traditionell "tot" gleichgestellt wird mit "Stillstand des Herzens". Kommt ein Hirntoter nicht für die Organspende in Betracht, werden die Geräte abgeschaltet und der Kreislauf kommt zum Stillstand.

Übrigens: wird ein nicht überlebensfähiger Patient in die Klinik eingeliefert, so wird keine Intensivmedizin und künstliche Beatmung begonnen – nur, um evtl. Organe gewinnen zu können!

Wie läuft die Organspende ab?

Mit den Angehörigen wird über die Willenserklärung des Patienten gesprochen bzw. – wenn eine solche nicht vorliegt – werden die Angehörigen gefragt, was der mutmaßliche Wille des Verstorbenen ist. Die Unterstützung durch einen Seelsorger wird angeboten, aber nicht immer von den Angehörigen gewünscht oder angenommen.

Wenn die Zustimmung zur Organspende gegeben wird, kann diese auch auf bestimmte Organe beschränkt werden. Den Angehörigen wird erklärt, dass der Verstorbene mit schlagendem Herzen in den OP kommt und mit stummem Herzen (bzw. ohne) wieder heraus. Mit den Angehörigen wird besprochen, ob sie vorher oder nachher Abschied nehmen wollen. Für die Verabschiedung nach der Organentnahme steht ein würdiger Rahmen in einem separaten Zimmer zur Verfügung.

Bei der OP wird der Rumpf des Verstorbenen vollständig geöffnet und die Organe werden von eigens angereisten Chirurgen-Teams der Transplantationszentren entnommen, wo die Organe transplantiert werden sollen. Das Herz wird immer zuerst entnommen. Die großen Gefäße werden mit einer kalten Perfusionslösung durchspült, sodass die Organe kein Blut mehr enthalten und während der Ischämiezeit besser konserviert werden können. Die Entnahme der Nieren erfolgt zuletzt. Es kann passieren, dass ein Oran entnommen wurde und sich erst dann als ungeeignet herausstellt. Dann wird es in den Körper zurückgelegt. Am Ende der OP wird der Körper wieder zugenäht.

Da der Hirntote keine Schmerzen mehr empfinden kann, erhält er für diese Operation üblicherweise nur muskelentspannende Mittel, keine Narkose. Dennoch gibt es viele Ängste und Unsicherheiten, ob nicht doch irgendwo ein "Restgefühl" im Körper sein könnte. Daher werden Narkosemittel gegeben, wenn dies vom Organspender oder den Angehörigen so verlangt wird. Die Angehörigen werden auf Wunsch darüber informiert, welche Organe entnommen wurden.

Fazit

Für uns Ehrenamtliche bleibt als wichtigste Information, die wir immer wieder weitergeben sollten: Organspende ist ein großer selbstloser Akt. Die Entscheidung dafür oder dagegen stellt aber Angehörige in dieser schlimmen Situation oft vor eine unlösbare Herausforderung. Außerdem wird der normale Sterbeprozess verändert, was wiederum für Angehörige zu einer seelischen Zerreißprobe führen kann. Daher sollte jede/r sich selbst entscheiden und dies auf einem Organspendeausweis dokumentieren! Und natürlich auch mit den nächsten Angehörigen über die eigenen Wünsche sprechen, damit diese auf jeden Fall respektiert werden können.

Ute Och